Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mit:

Ihren Mutterpass

Alle Befunde,
die für die Schwangerschaft von Bedeutung sind, insbesondere Befunde von vorhergehenden Ultraschalluntersuchungen

Ihre Gesundheitskarte
Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Versicherung ist seit 01.01.2015 nur nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte zulässig. Ohne Gesundheitskarte müssen wir Ihnen die Behandlung privatärztlich in Rechnung stellen.

Überweisungsschein
Falls Sie als gesetzlich versicherte Patientin von Ihrem behandelnden Frauenarzt einen Überweisungsschein für die Untersuchung bei uns bekommen haben, bringen Sie diesen unbedingt mit. Erhalten Sie keinen Überweisungsschein, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung (siehe Kosten). Bitte informieren Sie uns diesbezüglich bei der Terminvereinbarung und bei Ihrem Empfang in der Praxis.

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Regelungen zu Begleitpersonen und Hygienemaßnahmen bzgl. der Corona-Pandemie.

Nach Ihrer Ankunft in der Praxis bitten wir Sie zunächst, einen Fragebogen auszufüllen und einige Informationsblätter zu den jeweiligen Untersuchungen zu lesen. Dabei sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne behilflich. Den Inhalt der Untersuchung sowie alle speziellen Fragestellungen werden wir dann im persönlichen Gespräch vor der Untersuchung mit Ihnen besprechen.

Die Untersuchung selbst nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Die Zeit kann aber durch verschiedene Faktoren, z. B. durch eine ungünstige kindliche Lage, erheblich variieren und länger dauern als geplant. Trotz sorgfältiger Planung kann es zu Wartezeiten kommen; diese versuchen wir für Sie jedoch so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss an die Untersuchung werden die Ergebnisse mit Ihnen ausführlich erörtert. Sie erhalten einen Befundbericht für Ihre Unterlagen, ein Exemplar wird auch an Ihren betreuenden Facharzt geschickt.

Nach jeder Untersuchung erhalten Sie, wenn Sie dies wünschen, ein Bild Ihres Kindes, wenn lagebedingt möglich auch in 3D. Wir bitten Sie davon Abstand zu nehmen während der Untersuchung zu fotografieren oder zu filmen, da es sich um eine medizinische Untersuchung handelt.

Die Kosten für spezielle Ultraschalluntersuchungen und Beratungen sowie Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft werden von den gesetzlichen Krankenkassen dann übernommen, wenn eine medizinische Indikation besteht. Eine Überweisung wird dann von Ihrer Frauenarztpraxis ausgestellt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie die Behandlung als individuelle Gesundheitsleistung (IGel) durchführen lassen. Wir erstellen dann eine entsprechende Rechnung als Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Detailliertere Informationen erteilen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter fmf@praenatal-dreilaendereck.com

Für Terminvereinbarungen können die Patientinnen die Option Online Termine auf unserer Webseite nutzen oder kontaktieren Sie uns per Kontaktformular und wir melden uns bei der Patientin mit einem Termin zurück, falls wir telefonisch nicht erreichbar sein sollten.
Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial für Ihre Patientinnen zu. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie zu einzelnen Punkten weitere Informationen benötigen.
Kontaktformular
fmf@praenatal-dreilaendereck.com

Die Feindiagnostik kann bei folgenden Indikationen durchgeführt werden (s. auch Anlage 1c der Mutterschafts-Richtlinie):

  • Verzicht auf Amniozentese bei Altersindikation
  • Nichtdarstellbarkeit, Unklarheit oder Auffälligkeit im Basis-Ultraschallscreening
  • vorangegangene Schwangerschaft(en) mit Fehlbildung oder Chromosomenanomalie
  • mütterliche Erkrankungen mit erhöhtem Fehlbildungsrisiko z. B.
    Diabetes mellitus, Epilepsie, Kollagenosen, Phenylketonurie, Hypo-/ Hyperthyreosen, Verdacht fetaler Infektionen (bei Primär-Infektion der Schwangeren mit Toxoplasmose, Cytomegalie, Ringelröteln etc.), angeborene maternale oder paternale Herzfehler oder elterliche Fehlbildungen oder Erkrankungen von Vererbungscharakter
  • Exposition der Schwangeren gegenüber reproduktionstoxischen bzw. teratogenen Noxen
  • Zustand nach Sterilitätsbehandlung
  • Zustand nach (habituellem) Abort
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • Zustand nach Uterus-OP (z.B. Abrasio, Sectio, Myom etc.)
  • Uterus-Fehlbildung
  • Konsanguinität (= Verwandtenehe)
  • Adipositas mit schlechtem Sichtverhältnis
  • unklare Blutung, retroplazentare Blutung, retroplazentares Hämatom,
  • Verdacht auf Plazentalösung
  • auffällige Laborwerte (ETS (PAPP-A, beta-hCG), AFP-Wert, Triple-Test etc.)
  • auffälliger NIPT
  • psychosoziale Indikation (Fehlbildungsangst)

Nach der Mutterschafts-Richtlinie Anlage 1d (zu Abschnitt B. Nr. 3 der Mutterschafts-Richtlinien) ist die Anwendung der Dopplersonografie als Maßnahme der Mutterschaftsvorsorge nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Indikationen und – mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik – nur in der zweiten Schwangerschaftshälfte zulässig.

  • Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
  • Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen (in allen ihren Ausprägungen)
  • Zustand nach Mangelgeburt/intrauterinem Fruchttod
  • Zustand nach Präeklampsie/Eklampsie
  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
  • Begründeter Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
  • Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
  • Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
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